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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Wo nachfolgend der Begriff ¨Kunde¨ verwendet wird, ist immer der Kunde von X-DATA AG gemeint.


    Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von X-DATA AG sind ein integrierender Bestandteil aller Offerten, mündlicher und schriftlicher Verträge mit Kunden von X-DATA AG sowie aller Lieferungen und Leistungen an Kunden von X-DATA AG. Andere Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, auch wenn X-DATA AG denen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

    Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen in Verträgen sowie Kulanzabsprachen haben Vorrang. Sie müssen von X-DATA AG schriftlich bestätigt werden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

    Es gelten für alle Kunden die jeweils gültigen AGB, die unter x-data.ch veröffentlicht sind.


    Angebote und Verträge

    Angebote von X-DATA AG sind einen Monat ab Zustelldatum an den Kunden bzw. Interessenten gültig. Auftragsverträge gelten als abgeschlossen, wenn sie sowohl vom Kunden als auch von X DATA AG schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden. Ausnahmsweise und für kleinere Aufträge gilt auch die beidseitige mündliche Bestätigung. In diesem Fall gelten die AGB vom Kunden als angenommen, sobald X-DATA AG mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.

    Steht der Kunde im Zahlungsverzug, so ist X-DATA AG 20 Tage nach Beginn des Zahlungsverzugs von vereinbarten Leistungen entbunden sofern nicht vor Ablauf dieser Frist etwas anderes zwischen dem Kunden und X-DATA AG schriftlich vereinbart wurde. Weitere Verpflichtungen siehe unter Abschnitt ¨Zahlungsbedingungen¨.


    Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist das Domizil des Kunden oder der mit dem Kunden vereinbarte Ausführungsort.

    Zugang zu Geschäftslokalitäten von Kunden

    Bei der Erbringung von Leistungen an den Kunden-Örtlichkeiten ist der Kunde dafür verantwortlich, dass Mitarbeitende von X-DATA AG einen sicheren Zugang zu den Lokalitäten erhalten, frei von gesundheitlicher Gefährdung und sichergestellt, dass die üblichen Standards für Arbeitssicherheit eingehalten sind. Allfällig nötige Genehmigungen zur Erfüllung der Leistungen von X-DATA AG müssen vorliegen. Der Kunde haftet für Personen- und Sachschäden von X-DATA AG in seinen Lokalitäten, sofern diese nicht von Mitarbeitenden von X-DATA AG zu verantworten sind.


    Auftragsvergaben an externe Stellen

    X-DATA AG ist berechtigt, Mitarbeitende, Sachverständige, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung von Aufträgen beizuziehen, die für X-DATA AG auf deren Rechnung tätig sind.


    Kostenschätzungen

    Kostenschätzungen von X-DATA AG sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich zwischen X DATA AG und Kunde so vereinbart wurde. Die Dauer einer vereinbarten Verbindlichkeit beträgt drei Monate. Eine diesbezügliche Verkürzung oder Verlängerung kann mit dem Kunden festgelegt werden. Sie erfordert eine schriftliche Bestätigung seitens von X-DATA AG.


    Liefer- und Leistungszeit

    Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Angaben von Terminen und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Belieferung durch die Zulieferanten von X-DATA AG sowie der termingerechten vereinbarten Vorleistungen des jeweiligen Kunden. Können die Lieferungen mangels Verfügbarkeit nicht innerhalb einer angemessenen verlängerten Frist beschafft werden, kann X-DATA AG vom Vertrag ohne weitere Verpflichtungen zurücktreten.


    Verzug

    Kann ein verbindlich vereinbarter Termin von X-DATA AG nicht eingehalten werden, hat der Kunde mit X-DATA AG eine Nachfrist, die den Umständen angemessen Rechnung trägt, zu vereinbaren und diese schriftlich zu bestätigen. Ein allfälliger Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist erst möglich, nach ergebnislosem Ablauf einer zweiten Nachfrist.

    Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder wenn X-DATA AG ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung des Vertrages verhindert ist, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend. Entsteht infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten für X-DATA AG ein Mehraufwand, haftet der Kunde dafür.


    Preise

    X-DATA AG verrechnet Arbeiten nach effektivem Aufwand. In speziellen Fällen werden einmalige oder wiederkehrende Pauschalen vereinbart. Preise für Hard- und Software, Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial werden zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Preise für Wartungsdienste und Lizenzen werden periodisch angepasst und dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Die Preise verstehen sich exkl. Zusatzkosten wie Transportkosten, Mehrwertsteuer, usw.

    Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist X-DATA AG berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.


    Zahlungsbedingungen

    Die Rechnungen gelten als vom Kunden geprüft und genehmigt, wenn er sie nicht innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet.

    Die von X-DATA AG gestellten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. X-DATA AG ist berechtigt, Mahngebühren, Ersatz aller Inkasso-, Betreibungs-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie einen Verzugszins von 8% p.a. zu erheben. Ab 20 Tagen nach Beginn eines Zahlungsverzuges ist X-DATA AG jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen sowie gelieferte Waren, Lizenzen usw. zurückzuverlangen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn X DATA AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere bei Zahlungseinstellung und infolge eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.

    Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen ausser X-DATA AG anerkennt die Gegenforderung schriftlich oder sie ist rechtskräftig festgestellt.


    Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Waren, Lizenzen und ggf. Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der X-DATA AG. Bei Verzug der Zahlung behält sich X-DATA AG vor, einen Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.


    Lieferungen ⁄ Gefahrenübergang

    Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Warenerhalt bei X-DATA AG und ggf. beim Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung bei X-DATA AG und ggf. beim Frachtführer zu melden.

    Die Gefahr für Waren geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist.

    Allfällig ohne Fehlerbeanstandung an X-DATA AG zurückgegebene Produkte müssen in einwandfreiem Zustand sein.


    Gewährleistung

    Von X-DATA AG wird gewährleistet, dass ihre Leistungen und Resultate bei deren Ablieferung den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass für Informatikleistungen keine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit abgegeben werden kann. X DATA AG kann deshalb nicht gewährleisten, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Waren ohne Fehler und für sämtliche mögliche Einsätze uneingeschränkt genutzt werden können. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine unentgeltliche Mängelbehebung durch X-DATA AG und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.

    Der Kunde garantiert, dass die von X-DATA AG gelieferten Produkte richtig eingesetzt, gehandhabt und gepflegt werden. Garantieansprüche an X-DATA AG sind innerhalb der Garantiefrist geltend zu machen, andernfalls entfallen die von X-DATA AG zu erfüllenden Garantieleistungen.

    Werden wesentliche funktionseinschränkende Mängel, welche die Leistungen und Resultate der vertraglichen Vereinbarungen betreffen innerhalb von 6 Monaten nach der Ablieferung schriftlich und detailliert beschrieben an X-DATA AG mitgeteilt, verpflichtet sich X-DATA AG, diese unentgeltlich bis zum maximalen Betrag von CHF 10'000.00 nachzubessern.

    Für Standardsoft- und -hardware von Dritten gelten die Rechts- und Sachgewährungsregeln der jeweiligen Hersteller. Weitergehende Gewährleistungen durch X-DATA AG sind ausgeschlossen.


    Abnahme der Leistungen

    Die Waren und Leistungen von X-DATA AG gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen seit der Ablieferung schriftlich beanstandet werden. Mit dem produktiven Einsatz von Leistungen und Waren gelten diese jedoch auch vor Ablauf von 20 Tagen auf jeden Fall als abgenommen. Die Mängel müssen wesentlich sein und detailliert beschrieben und dokumentiert werden.


    Haftungsbeschränkung

    Schadensersatzansprüche gegen X-DATA AG aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für sämtliche Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte und Leistungen wird jede Haftung abgelehnt.


    Urheberrechte

    Software, die zum Lieferumfang gehört, darf nur vom Käufer benutzt werden. Er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen und auch nicht weiterverkaufen oder abtreten oder verpfänden lassen. Für die jeweilige Software gelten ausschliesslich die Bestimmungen des dazugehörenden Lizenzvertrags.


    Geheimhaltung / Datenschutz

    X-DATA AG hält sich an die aktuellen für sie gültigen Datenschutzgesetze und -bestimmungen und setzt diese um.

    Sämtliche Unterlagen und Geschäftsinformationen von Kunden werden von den Mitarbeitenden der X-DATA AG streng vertraulich behandelt, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind.

    Der Kunde verpflichtet sich, geschäftsinterne Informationen von X-DATA AG streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde gewährt seinen Mitarbeitenden nur so weit Zugriff auf geschäftsinterne Informationen von X-DATA AG, als dies zur vertragsgemässen Nutzung der Leistungen von X DATA AG nötig ist.

    Die Geheimhaltungspflicht ist zeitlich unbeschränkt gültig und dauert auch nach Abschluss der vertraglichen Leistungen an.


    Recht und Gerichtsstand

    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist das Handelsgericht des Kantons Zürich. Anwendbar ist ausschliesslich das Schweizer Recht.


    X-DATA AG

    Turbenthal, 01. Januar 2023