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    Allgemeine Schulungsbestimmungen (ASB)

    Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Schulungsbestimmungen von X-DATA AG sind ein integrierender Bestandteil aller Schulungs-Offerten sowie mündlicher und schriftlicher Verträge mit Kunden. Davon abweichende Vereinbarungen in Verträgen haben Vorrang. Sie müssen von X-DATA AG schriftlich bestätigt werden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser ASB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

    Die jeweils gültigen ASB sind unter x-data.ch veröffentlicht.


    Angebote und Verträge

    Angebote von X-DATA AG sind zeitlich gültig gemäss Offerte. Aufträge gelten als abgeschlossen, wenn sie sowohl vom Kunden als auch von X-DATA AG schriftlich bestätigt wurden. Ausnahmsweise und für kleinere Aufträge gilt auch die beidseitige mündliche Bestätigung. In diesem Fall gelten die ASB vom Kunden als angenommen, sobald X-DATA AG den Auftrag bestätigt hat.


    Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist der mit dem Kunden vereinbarte Ausführungsort.


    Schulungsplätze und Durchführung

    Die Teilnehmerzahl kann mit einem Minimum und einem Maximum festgelegt werden. Die Schulungsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Aus organisatorischen Gründen behält sich die X-DATA AG das Recht vor, Änderungen im Schulungsprogramm durchzuführen, wie zum Beispiel das Zusammenlegen von Schulungen an einen Ort oder auf ein Datum, sofern die Nachfrage zu gering ist.

    X-DATA AG ist ebenfalls berechtigt, eine Schulung wegen zu geringer Nachfrage bis 1 Woche vor Kursbeginn abzusagen. In diesem Fall fallen für den Teilnehmer keine Kosten an.

    Unter Vorbehalt des Einverständnisses der Schulungsteilnehmer/Auftraggeber kann es vorkommen, dass durch Erhöhen des Preises die Schulung trotzdem stattfindet.


    Abmeldungen

    Jede Anmeldung ist verbindlich. Tritt ein Teilnehmer nach Anmeldung zurück, ist die X-DATA AG berechtigt, folgende Gebühren zu erheben:

    Abmeldezeitpunkt:

    a) bis 15 Werktage vor Beginn der Schulung: 30% der Schulungskosten

    b) bis 4 Werktage vor Beginn der Schulung: 50% der Schulungskosten

    c) danach: 100% der Schulungskosten

    Verschiebt ein Teilnehmer den Kursbesuch auf einen anderen Termin, so reduzieren sich die Gebühren auf die Hälfte der oben erwähnten Beträge.


    Preise

    Alle angegebenen Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


    Zahlungsbedingungen

    Die von X-DATA AG gestellten Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist ist die X-DATA AG berechtigt, Mahngebühren sowie einen Verzugszins von 5% p.a. zu erheben. X-DATA AG ist ausserdem berechtigt, vor Beginn der Schulung die vollständige Bezahlung des Kurses zu verlangen.

    Die Rechnungen gelten als vom Kunden geprüft und genehmigt, wenn er sie nicht innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet.


    Nutzung der Schulungsunterlagen

    Unterlagen, die zum Schulungsumfang gehören, dürfen nur vom Kunden benutzt werden. Er darf diese weder kopieren noch externen Nutzern überlassen und auch nicht weiterverkaufen.


    Video- und Audio-Aufnahmen

    Ohne ausdrückliches Einverständnis von X-DATA AG ist es in sämtlichen Räumlichkeiten der X DATA AG untersagt Video- oder Audio-Aufnahmen zu machen.


    Haftungsbeschränkung

    Schadensersatzansprüche gegen X-DATA AG aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Leistungen wird jede Haftung abgelehnt.

    Sollten Schulungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Beginn oder zur vollständigen Absage führen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso im Falle einer Absage wegen zu geringer Nachfrage.

    Buchungen von Transport, Übernachtungen etc. auf Wunsch des Kunden erfolgen jeweils im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers. Im Falle einer Stornierung der Schulung durch den Teilnehmer oder durch X-DATA AG, muss der Teilnehmer die Stornierung der Buchung von Transport, Übernachtungen etc. selbst vornehmen.


    Gewährleistung

    Von X-DATA AG wird gewährleistet, dass ihre Leistungen bei deren Ablieferung den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.


    Geheimhaltung / Datenschutz

    Sämtliche Unterlagen und Geschäftsinformationen von Kunden werden von den Mitarbeitenden der X-DATA AG streng vertraulich behandelt. X-DATA AG hält sich an das aktuelle Datenschutzgesetz der Schweiz.

    Die Geheimhaltungspflicht ist zeitlich unbeschränkt gültig und dauert auch nach Abschluss der vertraglichen Leistungen an.


    Recht und Gerichtsstand

    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist das Handelsgericht des Kantons Zürich. Anwendbar ist ausschliesslich das Schweizer Recht.


    X-DATA AG

    Turbenthal, 01. März 2022